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Jannis Rettig

Gründer und Geschäftsführer

Profitieren Sie von Jannis Rettigs umfassender Expertise in den Bereichen Firmengestaltung, Asset Protection, Stiftungen und Asset Management. Nutzen Sie die Chance, Ihr Vermögen effektiv zu schützen und nachhaltig aufzubauen.

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Unser Fall wurde von Herrn Blocher sogar mit unseren normalen Steuerberatern durchgesprochen. Das hat uns sehr gut gefallen. Wir waren sehr zufrieden und empfehlen Rettig & Partner gerne weiter.

Sascha Trettin

Rechtsanwalt & Notar

Ich kriege bei Rettig & Partner nicht nur eine Stiftung gegründet, sondern ich werde auch weiter begleitet - von einem Partner, der das Leben ähnlich sieht, wie ich.

Thomas Joos

Unternehmer

Erfahrener CEO und Investment-Experte

Jannis Rettig, CEO von Rettig & Partner Investment Consulting, startete seine Karriere als selbstständiger Investmentberater während seines BWL-Studiums. Heute ist Rettig & Partner mit fast 50 Mitarbeitern eines der am schnellsten wachsenden Investmenthäuser in Deutschland. Als Dozent für alternative Investments an der DHBW Stuttgart und erfolgreicher Multiunternehmer bringt Jannis Rettig über 10 Jahre Branchenerfahrung mit.

F. A. Q.

Rund um Stiftungsgründung

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Organisation, die ein Vermögen besitzt und dieses Vermögen für einen bestimmten Zweck einsetzt. 
In anderen Worten: Wenn ein Stifter oder eine Stifterin den Wunsch hat, sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck einzusetzen, kann er oder sie das über die Vermögensübertragung in eine Stiftung machen. Diese Stiftung verwaltet das Vermögen sicher und gewinnbringend und realisiert mithilfe der Erträge und anderer Mittel wie Spenden gemeinnützige Projekte. Das Gesetz gibt keine gesetzliche Definition für den Begriff „Stiftung“. In der Regel werden Stiftungen in der Rechtsform rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und als Treuhandstiftung geführt.

Das Gründen einer Stiftung kann sowohl von natürlichen Personen, die voll geschäftsfähig sind, als auch von juristischen Personen durchgeführt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Stiftung rechtsfähig sein muss, um rechtlich anerkannt zu werden und bestimmte Privilegien zu genießen. Eine rechtsfähige Stiftung bedeutet, dass die Stiftung als eigenständige juristische Person anerkannt wird und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann. Eine rechtsfähige Stiftung ist rechtlich selbstständig und kann Verträge abschließen, Vermögen besitzen, klagen und verklagt werden.

Die zentrale Voraussetzung für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung besteht darin, dass die Stiftung mit einem ausreichenden Vermögen ausgestattet wird. Dieses Vermögen dient als finanzielle Grundlage, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck nachhaltig und langfristig erfüllt werden kann. Um sicherzustellen, dass die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, wird in vielen Rechtsordnungen eine Mindeststiftungssumme festgelegt. In Deutschland hat sich ein Betrag von 100.000 EUR durchgesetzt.

Durch die Mindeststiftungssumme wird gewährleistet, dass die Stiftung über eine solide finanzielle Basis verfügt und in der Lage ist, ihre Projekte und Aktivitäten dauerhaft durchzuführen. 

NEIN. Es ist nicht erforderlich, das gesamte Privatvermögen an die Stiftung zu übertragen. Es wird empfohlen, mit einem kleineren Betrag zu starten, wobei eine Mindestsumme von etwa 100.000 EUR üblich ist. Dieser anfängliche Betrag ermöglicht es, die Stiftung zu gründen und erste gemeinnützige Projekte zu realisieren. Man bezeichnet diesen Schritt als „Verprobung“ der Stiftung.

Die Entscheidung, weitere Mittel an die Stiftung zu übertragen, kann später getroffen werden, nachdem der Stifter mit den Aktivitäten und Erfolgen der Stiftung zufrieden ist. Dieser schrittweise Ansatz ermöglicht es dem Stifter, die Arbeit der Stiftung zu beobachten und die Auswirkungen und Perspektiven zu bewerten, bevor weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Durch diese Vorgehensweise behält der Stifter die Flexibilität, nach und nach zusätzliche Mittel einzubringen, um das Stiftungsvermögen aufzubauen und den gemeinnützigen Zweck weiter zu unterstützen. 

JA. Es ist möglich, das Betriebsvermögen an eine Stiftung zu übertragen. Diese Option bietet nicht nur einen Vermögensschutz, sondern ermöglicht auch die Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung gemäß dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Insbesondere Familienunternehmen können von dieser Regelung profitieren.

Steuerliche Vorteile, wie z.B. die Betriebsvermögensbegünstigung, erleichtern Nachfolgeplanung und den Vermögensschutz für Familienunternehmen. Dabei wird das Betriebsvermögen mit einem steuerlichen Abschlag auf den Verkehrswert von 85% übertragen. Das bedeutet, dass nur 15% des Betriebsvermögens der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen. 

Durch die Übertragung des Betriebsvermögens an eine Stiftung können Familienunternehmen die Kontinuität und den langfristigen Bestand des Unternehmens sicherstellen. Gleichzeitig können sie ihre gemeinnützigen Ziele verfolgen und soziale Verantwortung übernehmen.

Für die Übertragung des Vermögens bieten sich grundsätzlich drei Möglichkeiten an.

  1. Durch Schenkung zu Lebzeiten: Der Stifter kann sich entscheiden, sein Vermögen zu Lebzeiten an die Stiftung zu verschenken. Dabei überträgt er das Eigentum und die Kontrolle über das Vermögen auf die Stiftung. Eine Schenkung erfordert in der Regel die Erstellung eines Schenkungsvertrags, der die genauen Bedingungen und Modalitäten der Übertragung festlegt. 
  2. Verkauf: Alternativ zur Schenkung kann der Stifter sein Vermögen auch an die Stiftung verkaufen. Dabei wird ein Kaufvertrag zwischen dem Stifter und der Stiftung abgeschlossen, in dem der Kaufpreis und die Bedingungen des Verkaufs festgelegt werden. 
  3. Vererbung: Der Stifter kann in seinem Testament festlegen, dass sein Vermögen nach seinem Ableben an die Stiftung übergehen soll. Dies geschieht durch die Bestimmung der Stiftung als Erbin. Es ist wichtig, dass das Testament rechtsgültig und eindeutig formuliert ist, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Stifters entsprechend umgesetzt wird.

Eine Treuhandstiftung ist eine nichtrechtsfähige Stiftungsform, bei der das Stiftungsvermögen durch einen Vertrag oder eine Verfügung von Todes wegen dem Treuhänder übertragen wird. Im Gegensatz zu rechtsfähigen Stiftungen besitzt eine Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann mit geringerem Kapital gegründet werden. Sie bietet Stiftern Flexibilität bei der Vermögensbindung, entlastet sie von administrativen Aufgaben und ermöglicht eine anonyme Vermögensübertragung. Durch die Treuhandschaft bleibt der Stifter im Hintergrund und kann seine philanthropischen oder persönlichen Ziele verfolgen, ohne öffentliche Aufmerksamkeit oder Identifizierung.

Eine Privatstiftung ist eine spezielle Art von Stiftung, bei der das Vermögen einer Einzelperson oder einer Familie einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen ermöglicht die Privatstiftung eine langfristige Sicherung des Vermögens, Nachfolgeplanung, Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen und steuerliche Vorteile. Durch die Gründung einer Privatstiftung kann das Vermögen effektiv verwaltet und erhalten werden, während gleichzeitig philanthropische Ziele verfolgt werden können. Sie bietet auch Flexibilität bei der Vermögensverwaltung und erlaubt es den Stiftern, ihre Werte und Vorstellungen weiterzugeben. Die Gründe für die Gründung einer Privatstiftung können vielfältig sein, einschließlich des Schutzes des Vermögens vor rechtlichen oder finanziellen Risiken, der Erhaltung des Vermögens für zukünftige Generationen, der Sicherung der Familieninteressen oder der Förderung wohltätiger Zwecke. Insgesamt bietet die Privatstiftung eine strukturierte und rechtliche Form, um Vermögenswerte langfristig zu verwalten und einen positiven Einfluss zu erzielen.

Eine Stiftung kann entweder zu Lebzeiten oder testamentarisch gegründet werden.

Viele Stifter wählen eine Mischform, bei der sie die Stiftung mit einer geringen Starteinlage zu Lebzeiten errichten und Vermögenswerte aus ihrem Nachlass in die Stiftung fließen lassen.

Die Gründung zu Lebzeiten ermöglicht eine aktive Beteiligung und eine optimale Planung der Vermögensübertragung. Es empfiehlt sich jedoch, gemeinsam, mit einem Experten, eine ausführliche Finanzplanung auszuarbeiten, da das übertragene Vermögen nicht zurückgefordert werden kann. 

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